PGELDPILOT
GELDPILOT RATGEBER

Unterhaltsvorschuss: Hilfe für Alleinerziehende

Praxisratgeber · Stand: November 2026 · Erstellt: November 2026

Wenn ein Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt zahlt, kann Unterhaltsvorschuss eine wichtige Unterstützung sein.

Wann kommt Unterhaltsvorschuss infrage?

Unterhaltsvorschuss kann für Kinder in Betracht kommen, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen, unregelmäßigen oder zu geringen Unterhalt erhalten. Es gelten Alters- und weitere Anspruchsvoraussetzungen.

Wo wird der Antrag gestellt?

Zuständig ist in der Regel die Unterhaltsvorschussstelle am Wohnort des Kindes. Viele Kommunen bieten Informationen und Formulare online an.

Welche Informationen brauchst du?

Typischerweise werden Angaben zum Kind, zum anderen Elternteil und zu bisherigen Unterhaltszahlungen benötigt. Die Behörde informiert, welche Nachweise erforderlich sind.

Änderungen mitteilen

Wenn Unterhalt gezahlt wird, sich die Betreuungssituation ändert oder das Kind umzieht, kann das den Anspruch beeinflussen. Informiere die zuständige Stelle zeitnah.

Offizielle Informationen und weiterführende Hilfe

Prüfe aktuelle Voraussetzungen, Fristen und Formulare direkt bei der zuständigen Stelle. Eine erste Orientierung findest du bei folgender offiziellen Quelle:

Familienportal des Bundes: offizielle Informationen öffnen ↗

Weiterlesen bei GELDPILOT

Die konkrete Anspruchsprüfung erfolgt durch die zuständige Unterhaltsvorschussstelle. GELDPILOT bietet keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Rechtsstand und Angebote können sich ändern. Bitte prüfe die Angaben vor einer Antragstellung bei der zuständigen offiziellen Stelle.

← Zur Ratgeber-Übersicht