Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Jobcenter oder Sozialamt?
Seit dem 1. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ab. Hier erfährst du, wann das Jobcenter zuständig ist und wann du dich an das Sozialamt wenden solltest.
Was hat sich 2026 geändert?
Seit dem 1. Juli 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld abgelöst. Viele ältere Suchanfragen, Formulare und Bescheide verwenden noch den Begriff Bürgergeld. Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die Umstellung und die aktuellen Voraussetzungen. Bereits ergangene Bescheide bleiben nach den veröffentlichten Informationen inhaltlich gültig.
Erster Schritt: die eigene Situation klären
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann ein Anspruch auf existenzsichernde Unterstützung bestehen. Die zuständige Leistung hängt unter anderem von Erwerbsfähigkeit, Alter und Lebenssituation ab.
Jobcenter oder Sozialamt?
Für erwerbsfähige Personen und bestimmte Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich das Jobcenter eine wichtige Anlaufstelle. Für andere Lebenslagen können Sozialamt oder andere Träger zuständig sein. Lass dich bei Unsicherheit an die zuständige Stelle verweisen.
Was solltest du vorbereiten?
Hilfreich sind Nachweise zu Einkommen, Kontoauszüge soweit angefordert, Miet- und Heizkosten, Vermögen sowie Angaben zu den Personen im Haushalt. Frage nach, welche Unterlagen wirklich benötigt werden und wie du dringende Notlagen mitteilen kannst.
Nicht aufschieben
Wenn Geld für Lebensmittel, Miete oder Energie fehlt, suche frühzeitig Kontakt zum zuständigen Träger oder einer anerkannten Sozialberatung. Warte nicht erst ab, bis Mahnungen oder Rückstände entstehen.
Offizielle Informationen und weiterführende Hilfe
Prüfe aktuelle Voraussetzungen, Fristen und Formulare direkt bei der zuständigen Stelle. Eine erste Orientierung findest du bei folgender offiziellen Quelle: